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GEW: "Befristungsunwesen konsequent eindämmen!"
Bildungsgewerkschaft zum Jahrestag der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgerufen, das novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz konsequent umzusetzen. "Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten - das Befristungsunwesen in der Wissenschaft ist aus dem Ruder gelaufen. Dem müssen die Wissenschaftseinrichtungen entschlossen entgegenwirken. Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge: Die vor einem Jahr in Kraft getretene Gesetzesnovelle hat dafür eine gute rechtliche Grundlage geschaffen", sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstag in Frankfurt a.M.
Keller bot den Wissenschaftsarbeitgebern an, mit der GEW über die Regelungen des Gesetzes hinausgehende Mindeststandards in Kodizes für gute Arbeit in der Wissenschaft zu vereinbaren. Handlungsbedarf sieht er beispielsweise bei der familienpolitischen Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. "Leider hat der Gesetzgeber vor einem Jahr die Chance verpasst, die Familienkomponente verbindlich auszugestalten. Ob die Arbeitsverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Kinder betreuen, verlängert werden, liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten sich daher verpflichten, die Komponente anzuwenden, um so für mehr Transparenz und bessere Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung zu sorgen", mahnte der GEW-Sprecher.
Bund und Länder forderte Keller auf, durch eine nachhaltige Wissenschaftsfinanzierung die Rahmenbedingungen für stabile Beschäftigung in Hochschule und Forschung zu verbessern. "Exzellenzstrategie, Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre - die Politik geizt nicht, immer neue Förderprogramme aus dem Boden zu stampfen. Läuft die Förderung aus, werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die Straße gesetzt. Wir brauchen endlich auch eine spürbare Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen. Bund und Länder sollten die 2014 beschlossene Lockerung des Kooperationsverbots nutzen und die Weichen für eine Entfristungsoffensive im akademischen Mittelbau stellen", erklärte der GEW-Vize.
Info: Vor einem Jahr, am 17. März 2016, ist das novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Kraft getreten - ein Etappensieg für die GEW. Die Bildungsgewerkschaft hatte jahrelang beharrlich eine Novellierung des WissZeitVG eingefordert und im Januar 2015 den Gesetzgebungsprozess mit einem eigenen Gesetzentwurf angestoßen.
Auch wenn die Reformvorschläge der GEW deutlich weiter gingen, hat sich die Rechtslage der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Novelle verbessert. Qualifizierungsstellen dürfen nur noch dann befristet werden, wenn die Beschäftigung tatsächlich zur Qualifizierung erfolgt. Der Arbeitsvertrag muss eine der Qualifizierung angemessene Laufzeit haben. Bei Drittmittelverträgen muss die Dauer des Arbeitsvertrages der Projektlaufzeit entsprechen.
In ihrem Ratgeber "Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft" erläutert die GEW die Regelungen des neuen WissZeitVG und gibt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Tipps, ihre verbesserte Rechtsposition auch durchzusetzen. GEW-Mitglieder können außerdem eine kostenlose Rechtsberatung sowie den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Aus aktuellem Anlass hat die GEW außerdem in einem Flyer "15 populäre Irrtümer" zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz zusammengestellt, mit dem sie für eine Versachlichung der Debatte um das neue Gesetz sorgen möchte.
Alle Informationen zum WissZeitVG und Download des GEW-Ratgeber-Flyers "15 populäre Irrtümer":
https://www.gew.de/wissenschaft/wissenschaftszeitvertragsgesetz/
Quelle: GEW-Hauptvorstand, Ulf Rödde, Pressesprecher vom 16.03.2017
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