GEW analysiert hessische Besoldungsentwicklung

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GEW analysiert hessische Besoldungsentwicklung

In Hessen sollen die Bezüge der BeamtInnen bis Mitte 2016 nicht mehr erhöht werden. Danach ist eine jährliche Steigerung um 1 Prozent geplant. So sieht es der Koalitionsvertrag vor. Angesichts dessen zeigt die GEW Hessen auf, welche Folgen die Umsetzung dieser Pläne nach sich ziehen würden: Geht man für die nächsten vier Jahre von der durchschnittlichen Entwicklung der Tarifentgelte der letzten 12 Jahre aus, zeige sich eine deutliche, dauerhafte und mit den Jahren nach 2004 vergleichbare Abkopplung der Gehälter von denen der Tarifbeschäftigten anderer Branchen. Bis 2018 würde der Unterschied zur gesamten Wirtschaft auf 16 Prozentpunkte angewachsen sein, zum Investitionsgütergewerbe sogar auf 23 Prozentpunkte. Damit würde das Gehalt einer Studienrätin (A13) im Vergleich zu dem eines tariflich bezahlten Beschäftigten in der Investitionsgüterindustrie (z. B. Maschinenbau) zwischen 2001 und 2018 um monatlich 890 bis 1.135 Euro geringer ausfallen, zum durchschnittlichen Tarifbeschäftigten um 620 bis 790 Euro. Die schwarz-grüne Landesregierung müsse sich fragen lassen, wie sie die gesellschaftliche Abwertung der hessischen Beschäftigten begründen will, so die GEW.

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2014


 

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