GEW: Lehrkräfte vor rechtlichen Risiken schützen; 31.10.2011

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GEW: Lehrkräfte vor rechtlichen Risiken schützen

Bildungsgewerkschaft zum Einsatz so genannter „Schultrojaner“

Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz so genannter „Schultrojaner“ zur Erkennung von Plagiaten auf Computern an Schulen für mitbestimmungsrechtlich fragwürdig. „Wir sind vom dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – „Trojaner“ haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt, erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. „Bevor überhaupt nur an den Einsatz derartiger Software gedacht wird, müssen die zuständigen Personal- und Betriebsräte sowie die Mitarbeitervertretungen der öffentlichen und privaten Schulen beteiligt und in die Entscheidung einbezogen werden.“ Dass der Trojanereinsatz jetzt zufällig bekannt wird, lege den Verdacht nahe, dass die erforderliche Mitbestimmung umgangen werden soll. Die Schulträger seien verpflichtet ihre Beschäftigten vor rechtlichen Risiken zu schützen. Das gelte umso mehr, als es sich oftmals um Fälle handele, in denen es selbst für Urheberrechtsprofis schwer sei, die Rechtslage eindeutig zu bestimmen.

Quelle: Pressemeldung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), 31.10.2011


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