GEW: "Ordentliches Ergebnis: deutlicher Reallohnzuwachs und Angriff auf Betriebsrente abgewehrt!"

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GEW: "Ordentliches Ergebnis: deutlicher Reallohnzuwachs und Angriff auf Betriebsrente abgewehrt!"
Bildungsgewerkschaft zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die bei Bund und Kommunen Beschäftigten

Als ein "ordentliches Ergebnis" hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die bei Bund und Kommunen Beschäftigten bezeichnet. "Die Reallöhne der Kolleginnen und Kollegen werden in den nächsten zwei Jahren deutlich steigen. Und: Es ist den Gewerkschaften gelungen, den Angriff der Arbeitgeber auf die Betriebsrenten der Beschäftigten der Kommunen abzuwehren: Es wird keine Kürzungen bei den Leistungen der Zusatzversorgung geben", betonte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag nach Abschluss der Verhandlungen in Potsdam. Sie machte deutlich, dass bei der Betriebsrente eine "sachgerechte Lösung" gefunden worden sei. Für fünf der 15 kommunalen Zusatzversorgungskassen, auf die künftig Finanzierungsprobleme zukommen könnten, sei eine moderate Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge vereinbart worden. Damit sei eine einseitige Belastung der Arbeitnehmer vom Tisch. Sollte sich die Finanzlage der Kassen anders entwickeln als prognostiziert, sei eine Senkung der Beiträge möglich.

"Zudem ist nach elf Jahren endlich eine Entgeltordnung (EGO) für alle kommunalen Beschäftigten vereinbart worden. Von dieser profitieren viele Kolleginnen und Kollegen, weil sie besser eingruppiert worden sind", betonte Tepe. Das zahle sich in Euro und Cent aus. Zur Kompensation der Verbesserungen in der EGO sei das Einfrieren des Weihnachtsgeldes bis 2018 im Vergleich zu einer Anrechnung auf den prozentualen Zuwachs der Gehälter die bessere Lösung.

Info: Rückwirkend zum 1. März 2016 werden die Gehälter um 2,4 Prozent erhöht. In einem zweiten Schritt steigen die Löhne am 1. Februar 2017 noch einmal um 2,35 Prozent. Der Vertrag läuft zwei Jahre.

Für die kommunalen Beschäftigten von sieben der 15 Zusatzversorgungskassen werden die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2016 um 0,2 Prozent, zum 1. Juli 2017 um 0,1 Prozent und zum 1. Juli 2018 noch einmal um 0,1 Prozent angehoben. Der Vertrag läuft zehn Jahre. In diesem Zeitraum müssen die Arbeitgeber dieselbe Beitragsleistung wie die Beschäftigten erbringen.

 

Quelle:  GEW-Hauptvorstand, Ulf Rödde, Pressesprecher vom 29.04.2016

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