Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG): § 41e Kooperationsmodelle

.>>>Neu aufgelegt im April 2024 

 

PDF-SERVICE nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen des Öffentlichen Dienstes oder des Beamtenbereiches auf dem Laufenden: Im Portal PDF-SERVICE finden Sie mehr als 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken, u.a. auch das neu aufgelegte - Stand 04/2024 - eBook zum Nebentätigkeitsrecht  >>>mehr Infos 



>>>zur Übersicht des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG)



Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG): § 41e Kooperationsmodelle

 

§ 41e Kooperationsmodelle

(1) Erfüllt eine Schule die Vorgaben nach § 41a nicht und liegt kein Ausnahmetatbestand nach § 41c Abs. 1 vor, kann diese Schule fortgeführt werden, wenn durch eine Kooperation der Unterricht gemäß den für die Schulart festgelegten Lehrplänen und der Stundentafel angeboten und ein effektiver Personaleinsatz ermöglicht werden kann. Kooperationen sind im Rahmen folgender Organisationsmodelle möglich:

1. Kooperation von Schulen ein oder mehrerer Schularten mit einem Schulleitungskollegium und einem gemeinsamen Kollegium (Sprengelmodell),
2. Kooperation von Schulen einer Schulart mit einer Schulleitung und einem Kollegium (Filialmodell),
3. Kooperation von Schulen mehrerer Schularten an einem Standort mit je einer Schulleitung und je einem Kollegium (Campusmodell).

Die Kooperationen können im Rahmen eines Erprobungsmodells nach § 12 Abs. 6 ausgestaltet sein.

(2) Das Nähere zu den Voraussetzungen, zum Verfahren und zur Ausgestaltung der in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Kooperationsmodelle bestimmt das für das Schulwesen zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.

(3) Schulen einer Schulart oder mehrerer Schularten, die jeweils die Klassen- und Schulgrößen nach § 41a erreichen, können zur Erweiterung der Unterrichtsangebote und zur Optimierung des Personaleinsatzes Kooperationen eingehen (Schulzusammenarbeit).


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - als mehr als 25 Jahre - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. sehr geeignet für Lehrpersonal an Schulen und Hochschulen). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


Red 20231205

 

 

 

mehr zum Thema:
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.lehrpersonal.de © 2024