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Rechtsgrundllagen für das Lehrpersonal
Die Rechtsgrundlagen für Lehrpersonal in Deutschland basieren primär auf Landesrecht, insbesondere den Schulgesetzen der Bundesländer (z.B. SchulG NRW), ergänzt durch Beamtengesetze, Tarifverträge (TVöD, TV-L) und spezifische Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Sie regeln die Aufgaben (Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen), die Aufsichtspflicht sowie Rechte und Pflichten.
Wichtige Rechtsgrundlagen im Überblick
Schulgesetze der Länder: Diese definieren den Bildungsauftrag, die Rolle der Lehrkräfte sowie deren Rechte und Pflichten.
Beamtenrecht & Tarifrecht
Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Für Beamte gelten das Bundesbeamtengesetz (BBG) oder Landesbeamtengesetze, für Angestellte der TV-L.
Allgemeine Dienstordnung (ADO)
Regelt den Dienstbetrieb, die Arbeit in Teams und die pädagogische Verantwortung.
Aufsichtspflicht (§ 1631 BGB)
Lehrkräfte haben eine Garantenstellung, um Schüler vor Schaden zu bewahren (Aufsichts- und Fürsorgepflicht).
Datenschutz (DSGVO)
Datenschutzvorschriften sind im Umgang mit Schülerdaten zwingend zu beachten.
Arbeitszeit & Mehrarbeit
Regelungen zu Pflichtstundenzahlen, Teilzeit und Nebentätigkeiten (z.B. durch die Nebentätigkeitsverordnung - NtV).
Zentrale Pflichten der Lehrkräfte
Unterrichts- und Erziehungsauftrag: Eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts.
Aufsichtspflicht
Sorge für die Sicherheit der Schüler während der Schulzeit.
Folgepflicht:
Befolgen dienstlicher Anweisungen.
Schweigepflicht
Verschwiegenheit über persönliche Angelegenheiten der Schüler.
In Nordrhein-Westfalen sind viele dieser Vorschriften in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS) zusammengefasst.
In anderen Ländern gibt es ähnliche Sammlungen von Schulvorschriften.
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Rechtsgrundlagen für Lehrpersonal oder solche, die diesen Beruf anstreben |
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Bund |
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Bund (Regelung für Lehramtsanwärter/innen):
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>>>Beihilfevorschriften des Bundes |
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Länder |
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Regelungen des Landes Baden-Württemberg für Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
>>>Mehr Infos zum Lehramt in Baden-Württemberg |
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Regelungen des Freistaats Bayern für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
>>>Mehr Infos zum Lehramt in Bayern |
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Regelungen des Landes Berlin für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen | >>>Mehr Infos zum Lehramt in Berlin |
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Regelungen von Brandenburg für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
>>>Mehr Infos zum Lehramt in Brandenburg |
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Regelungen des Landes Bremen für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
>>>Mehr Infos zum Lehramt in Bremen |
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Regelungen von Hamburg für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
>>>Mehr Infos zum Lehramt in Hamburg |
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Regelungen von Hessen für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Landes Niedersachsen für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen von Nordrhein-Westfalen für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Saarlands für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Freistaats Sachsen für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Landes Schleswig-Holstein für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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Regelungen des Freistaats Thüringen für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
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