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Mecklenburg-Vorpommern: Lehramtsanwärter/innen sowie Beamte im Vorbereitungsdienst |
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Bund |
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Bund (Regelung für Lehramtsanwärter/innen):
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>>>Beihilfevorschriften des Bundes | |
Länder |
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Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen |
Zur Lehramtsausbildung
Wer als Lehrer arbeiten möchte, muss in der Regel ein Lehramtsstudium erfolgreich abschließen. Dazu werden eine Schulart und die Unterrichtsfächer gewählt, die später unterrichtet werden sollen. Am Ende des Studiums steht die Prüfung zum Ersten Staatsexamen.
Das abgeschlossene Studium ist die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst in der Schule, auch Referendariat genannt. Der Vorbereitungsdienst wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen.
Erste Staatsprüfung
Lehramtsstudiengänge werden mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abgeschlossen. Dabei wird festgestellt, ob die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten durch das Studium in den von ihnen gewählten Prüfungsfächern die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie bildungswissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines schulartbezogenen Vorbereitungsdienstes erfüllen.
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst zielt auf Berufsfertigkeit. Er dient der schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Befähigung für das jeweilige Lehramt. Er vervollständigt damit die im Studium erworbenen fachlichen und didaktischen Kompetenzen und befähigt die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare zu selbstständiger Arbeit an der Schule.
Zweite Staatsprüfung
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung liegt in der Zuständigkeit des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Die erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern.